Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen in Deutschland (KORSO) tritt für Ablösung der milliardenschweren Staatsleistungen an die Amtskirchen ein. Ein fast 100 Jahre alter Verfassungsauftrag muss endlich verwirklicht werden.
Worum es geht
Die Gehälter vieler deutscher Bischöfe werden nicht aus Kirchensteuern bezahlt, sondern aus dem allgemeinen Steuertopf. So kommen auch konfessionsfreie Menschen, Juden oder Muslime für das Monatssalär der Bischöfe Meisner und Müller auf, die oft nicht Besseres zu tun wissen, als Andersdenkende zu verunglimpfen. Auch die Pension des ehemaligen Bischofs Walter Mixa wird aus öffentlichen Steuergeldern finanziert. Zusätzlich zu den Bischofsgehältern trägt der Staat Kosten für weiteres Kirchenpersonal sowie den Unterhalt von Kirchengebäuden.
Insgesamt entstehen allein so der öffentlichen Hand Kosten in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro pro Jahr.
Dieser Zustand widerspricht unserer Verfassung. Für die Beendigung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen wurde im Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung formuliert: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Dieser Artikel wurde in das Grundgesetz übernommen.
Was zu tun ist
Dank der politischen Lobbyarbeit der Kirchen ist diesem Ablösebefehl bis zum heutigen Tage nicht entsprochen worden. Dies ist inakzeptabel. Wir fordern, die Staatsleistungen an die Kirchen ersatzlos zu streichen. Es kann einer zunehmend säkularen Bevölkerung nicht zugemutet werden, weiterhin innerreligiöse Angelegenheiten zu finanzieren.
Ein Beispiel: Bayern
Im Freistaat Bayern etwa betrug die Gesamtsumme der Staatsleistungen an die Katholische und die Evangelische Kirche rund 138 Millionen Euro – allein im Jahr 2009! Die größten Beträge wurden unter anderem für die Besoldung der Seelsorgegeistlichen (fast 55 Mio. Euro), die Eremitenanstalten (über 10 Mio. Euro), Jahresrenten für Kanoniker und Domvikare (über 6,3 Mio. Euro) oder auch die Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung der Seelsorgegeistlichen (rund 4,3 Mio. Euro) aufgebracht. Zusätzlich beliefen sich die Baulastpflichten für hunderte Kirchen, Pfarrhöfe und sonstige kirchliche Gebäude auf einen Jahresbetrag von etwa 51 Millionen Euro.
Wohlgemerkt: Diese Staatsleistungen fließen keinen Bedürftigen zu. Immerhin erzielten 2008 allein die sieben katholischen Bistümer in Bayern Einnahmen aus der Kirchensteuer in Höhe von 1,3 Milliarden (1.328.865.000) Euro.
Zahlungen der Bundesländer
Die Personalzuschüsse in 14 deutschen Bundesländern summierten sich 2009 auf die Gesamtsumme von 442.690.600 Euro, wobei rund 188 Mio. Euro für Personal der katholischen Kirche und rund 254 Mio. Euro für Personal der evangelischen Kirche aufgewendet wurden. Die Kirchenbaulasten der Bundesländer ergaben insgesamt mehr als 100 Millionen Euro.
Diese 540 Millionen Euro Staatsleistungen nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV sind nur ein kleiner Teil der staatlichen Zahlungen, Begünstigungen, Zuschüsse und Subventionierungen der Kirchen, ihrer Einrichtungen und Mitglieder aus Steuergeldern.
Diese beliefen sich 2009 (unter anderem durch Absetzbarkeit der Kirchensteuer, staatlicher Finanzierung des Religionsunterrichts, der Militärseelsorge und der Theologischen Fakultäten) auf insgesamt 19,3 Milliarden Euro.
Der KORSO fordert deshalb die überfällige Verwirklichung des verfassungsmäßigen Auftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Amtskirchen.
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