Petition an den Deutschen Bundestag: Streichung der Staatsleistungen für die Kirchen

Freidenker-Brief Nr. 4/2013 v. 27. November 2013

Der Deutsche Freidenker-Verband weist seine Mitglieder und Sympathisanten
auf die Petition 46498 an den Deutschen Bundestag hin. Darin wird gefordert:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Staatsleistungen, sog.
Dotationen an die Kirchen einzustellen.“

Die Petition kann noch bis 30. November 2013 unterzeichnet werden, und zwar
hier:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46498.html

Eine Unterstützung der Petition erscheint sinnvoll, auch wenn darin nicht
die Einstellung o h n e A b l ö s u n g s z a h l u n g e n gefordert
wird. Das wäre eigentlich durchaus geboten. Denn infolge Nichterfüllung des
Verfassungsauftrags zur Einstellung der Zahlungen sind die historischen
Staatsleistungen durch jahrzehntelange Zahlung bereits abgelöst worden. Dazu
schreibt Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) in „junge Welt“ vom
15. November 2013

http://www.jungewelt.de/2013/11-15/006.php?sstr=staatsleistungen

„Heute besteht kein Zweifel, daß die Ablösung der Staatsleistungen erfolgen
muß. Die Kirche wehrt sich nicht mehr, sondern wünscht die Ablösung, weil
sie inzwischen kaum mehr vermitteln kann, daß sie diese staatlichen Mittel,
die ohnehin nur zwei bis fünf Prozent ihrer Einnahmen ausmachen, aus Gründen
erhält, die mehrere hundert Jahre zurückliegen. Zudem: Angesichts ihres
Reichtums wirkt die zusätzliche Alimentierung auch aus dem Portemonnaie der
immer zahlreicher werdenden Andersgläubigen und Religionsfreien immer
befremdlicher. Die staatliche Seite kann einen plausiblen Grund, die
Verfassung weiter zu ignorieren, nicht nennen. Offenbar haben bis heute aber
Gespräche oder sogar förmliche Verhandlungen immer noch nicht stattgefunden.
Immerhin haben die Vertreter aller Fraktionen im Bundestag bei der Beratung
des oben erwähnten Gesetzentwurfs der Linken erklärt, daß sie eine
Erörterung des Ablösungsproblems mit der evangelischen und katholischen
Kirche für geboten halten oder doch dazu bereit seien. Den entscheidenden
Knackpunkt bildet die Frage, ob und in welcher Höhe für die Ablösung der
Staatsleistungen eine einmalige Entschädigung an die Kirchen zu zahlen ist.
Die fordern dabei das 18fache, das 25fache der derzeit gezahlten
Staatsleistungen oder sogar noch mehr. Das wären 8,7 Milliarden bzw. zwölf
Milliarden Euro oder mehr. Demgegenüber kann man, und das sollte man auch,
eine andere Rechnung aufmachen: Bei rechtzeitiger Ablösung der
Staatsleistungen bald nach 1919, jedenfalls aber bald nach dem Zweiten
Weltkrieg, um die sich die Beteiligten von Verfassungs wegen hätten bemühen
müssen, hätten 15 Milliarden Euro nicht gezahlt werden müssen, besser: sind
bereits mindestens 15 Milliarden Euro zu viel gezahlt worden. Die
historischen Staatsleistungen sind durch jahrzehntelange Zahlung bereits
abgelöst worden.“

Obgleich die Petition nichts von einer solchen konsequenten Position
erkennen lässt, und auch wenn über die Limburger Affäre bald wieder Gras
gewachsen sein wird, besteht kein Grund zu glauben, dass man da „ohnehin
nichts machen kann“, sondern vielmehr die Notwendigkeit, weiter aktiv zu
bleiben und auch diese Petition zu nutzen.

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